Zuwendungen


Um die eingehenden Förderanträge bedienen zu können, sind wir auf die Hilfe und Großzügigkeit vieler Menschen angewiesen. Wir versichern Ihnen, dass die Gesundheitsstiftung im Landkreis Dachau Ihre Zuwendung gewissenhaft und verantwortungsvoll einsetzen wird.

 

Ihre Zuwendung kann erfolgen in Form einer

  • Spende
  • Zustiftung
  • Testamentarischen Bestimmung

 

Ihre Zahlung kann vorgenommen werden durch:

  • Einzahlung
  • Überweisung
  • Dauerauftrag
  • Einzugsermächtigung