Zuwendungen  - auch Sie können helfen....

Spenden/Zustiftungen

Ob Privatpersonen, Unternehmen, Personen des öffentlichen Lebens - mit IHRER Hilfe können wir kranken Menschen neuen Mut und Hoffnung geben.

 

Spenden: Diese werden als unentgeltliche Zuwendung unmittelbar für die Zweck-verwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte sind gem. § 10b Abs. 1EStG als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

 

Zustiftungen: Ab einem Betrag von 400 Euro können Sie wählen, ob Ihre Zahlung als Spende oder als Zustiftung verbucht werden soll. Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen und somit dessen Ertrag. Der Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei der Zustiftung offen.

 

Testamentarische Zuwendungen: Diese kommen bei unserer Stiftung ungeschmälert an, da Stiftungen nicht steuerpflichtig sind.

 

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Ihre Zuwendungsmöglichkeiten

Um die eingehenden Förderanträge bedienen zu können, sind wir auf die Hilfe und Großzügigkeit vieler Menschen angewiesen. Wir versichern Ihnen, dass die Gesundheitsstiftung im Landkreis Dachau Ihre Zuwendung gewissenhaft und verantwortungsvoll einsetzen wird.

 

Ihre Zuwendung kann erfolgen in Form einer

  • Spende
  • Zustiftung
  • Testamentarischen Bestimmung

 

Ihre Zahlung kann vorgenommen werden durch:

  • Einzahlung
  • Überweisung
  • Dauerauftrag
  • Einzugsermächtigung

Spendenkonto

Gesundheitsstiftung im LK Dachau

IBAN: DE12 7009 1500 0100 0406 65

BIC: GENODEF1DCA

Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG